Protest gegen die RPO - Foto Christopher Bohlens

Studierendeninitative zur Rahmenprüfungsordnung (RPO) – Protest gegen die RPO

An der Leuphana Universität läuft derzeit eine Studierendeninitative aufgrund der geplanten Änderungen zur Rahmenprüfungsordnung. Hierbei kann jeder Studierende der Leuphana diese mitzeichnen. Die geplanten Änderungen wirken sich im Kern negativ auf die Studierenden aus. Die Initiator*innen rufen zur Unterschrift und Aktionen auf.

Vergangenen Mittwoch wurde auf der Zentralen Studienkommission (ZSK) eine Empfehlung für eine Änderung der Rahmenprüfungsordnung (RPO) beschlossen. Die Änderungen sind: Die mögliche Anwesenheitspflicht für Seminare, nur noch 30 anstatt von 60 Zusatz-CP, die 2. Klausurenphase wird ins Folgesemester verschoben werden, sowohl Anmelde- als auch Abmeldefristen werden nach vorne verschoben all diese Veränderungen sollen für die Studierenden keine Übergangsfristen haben.

Studentischer Protest

Die Studierenden haben sich auf der Vollversammlung gegen diese Änderungen ausgesprochen, die Univativ berichtete. Bericht von der RPO Vollversammlung – Mehrheit der Studierenden gegen strengere Regelungen.

Der Senat wird am 10.07.2019 über den Entwurf abstimmen und dann soll die neue RPO zum Oktober 2019 in Kraft treten. Bis dahin rufen AStA und studentische Vertreter*innen im Senat dazu auf sich gegen die Änderungen zu stellen.

Es wurde eine Studierendeninitiative (nach §20a NHG – Niedersächsisches Hochschulgesetz) gestartet und eine Petition zum Unterschreiben. Entsprechende ausgefüllte Bögen können im AStA Büro, Geb. 9, 1. Stock abgegeben werden. Außerdem gibt es eine Mahnwache vor Gebäude 9. Am Mittwoch, 10.07. findet die entscheidende Senatssitzung um 14:30 Uhr in Raum C10.225 statt. Zu dieser sind alle Studierenden eingeladen.

Grußworte auf dem dies academicus mit Kritik an die Leuphana

Die AStA-Sprecher*innen waren traditionell für Grußworte auf dem höchsten akademischen Fest, dem dies academicus eingeladen. Sie fanden deutliche Worte zum Thema RPO-Reform. Die Freiheit des Studiums wird eingeschränkt, die Anwesenheitspflicht führe nicht dazu, dass Veranstaltungen besser werden, sondern lediglich dazu, dass bei einem Beinbruch die Studierenden länger studieren müssen, wenn diese nicht an den Veranstaltungen teilnehmen können. Gleiches gilt, wenn Studierende unter chronische Krankheiten leiden oder wenn diese einer Berufstätigkeit nachgehen müssen, um ihr Studium zu finanzieren.

Auch die fehlende Beteiligung wurde kritisiert, Argumente wurden nicht beachtet  und ein künstlicher Zeitdruck erzeugt werde. Die letzten Wochen haben gezeigt, dass man nicht die Leuphana weiterempfehlen könne, wenn man mit Freunden spricht. Die studentische Beteiligung wird in der Außendarstellung positiv dargestellt, aber oftmals entspricht dies nicht dem tatsächlichen Bild. Man freue sich über einen weiteren Dialog mit studentischer Beteiligung und wie man studentisches Engagement an der Universität wertschätzen kann.

Auf der Veranstaltung waren viele Studierende mit Buttons zu sehen wie „NotmyRPO“ oder „RPO Veto“.

Die Rede der AStA-Sprecher*innen wurde mittlerweile veröffentlicht.

Grußworte vom AStA beim dies academicus 2019 – (c) Christopher Bohlens

Antragstext der Studierendeninitative nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG)

Der Senat der Leuphana Universität Lüneburg spricht sich dafür aus, dass die Rahmenprüfungsordnungen für die Bachelor- und Masterstudierenden (einschließlich der Lehramtsstudierenden) grundsätzlich folgendes regelt:

  • Es wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen des Bachelorstudiums mindestens 60 zusätzliche Credit Points zu erwerben.
  • Wenn eine Anwesenheit für das Erreichen von Qualifikationszielen innerhalb einer Lehrveranstaltung gem. Niedersächsischem Hochschulgesetz erforderlich ist, wird diese durch die zuständige Studienkommission festgelegt.
  • In jedem Semester werden zwei Klausurenphasen angeboten.
  • Die Anmeldefrist zu den Prüfungsleistungen wird nicht vor den 15. Mai im Sommersemester sowie vor den 15. November im Wintersemester verschoben.
  • Ein Rücktritt von Prüfungsleistungen ist bei jeder Prüfungsform bis zu fünf Tage vorher möglich.Die Rahmenprüfungsordnungen für das College, die Graduate School sowie für das Lehramt werden auf vorher genanntes überprüft. Sollten die Rahmenprüfungsordnungen Gegenteiliges regeln, wird ein Änderungsprozess initiiert.Dieser Änderungsprozess muss von allen Akteur*innen lösungsorientiert gestaltet werden. Darüber hinaus bedarf der Prozess ausreichend Erarbeitungs- und Beratungszeit, damit die Rahmenprüfungsordnung für Lehrende, Studierende und Verwaltungsmitarbeiter*innen eine angenehme Studien- und Arbeitsatmosphäre schafft.

Weitere Informationen zum Thema:

https://www.change.org/p/senat-der-leuphana-legt-uns-durch-die-rpo-reform-keine-unnötigen-steine-in-den-weg

https://asta-lueneburg.de/post/notmyrpo-3669/ 

https://asta-lueneburg.de/wp-content/uploads/StudierendeninitiativeRPO_2019-06-30.pdf


Mit Material vom AStA Universität Lüneburg.
Foto: (c) Christopher Bohlens und Facebook AStA Uni Lüneburg

Update: 05.07.2019 18:00 Uhr – Wir haben die Rede vom AStA eingebaut und verlinkt.

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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