Rahmenprüfungs(un)ordnung – Was nicht funktioniert

Die jetzige RPO macht das Studium kaputt. Am Mittwoch findet dazu in Hörsaal 2 eine Vollversammlung statt. Zur Versammlung rufen AStA, die StuPa Listen, Fachgruppenvertreter*Innen aus 28 Studiengängen und die Initiative Lernfabriken…meutern! auf.

Die Macht der Vielen / (C) Alexa Böckel
Die Macht der Vielen / (C) Alexa Böckel

RPO: Was war das nochmal?

Die deutsche Bürokratie macht auch vor den Hochschulen nicht halt. Wir erfahren es am eigenen Leib: Mit sperrigen Begriffen wie Kapazitätsverordnung, Hochschulentwicklungszielvereinbarungen, Studienqualitätsmittelkommission und etlichen weiteren Gremien und Dokumenten wird der Überblick sehr schwierig. In der Bachelor-Regelstudienzeit ist das kaum zu durchdringen.

Allgegenwärtig ist aber die Rahmenprüfungsordnung (RPO). Diese Ordnung wird vom höchsten Gremium der Uni, dem Senat, beschlossen. In der RPO werden alle wichtigen Fragen zum Rahmen unserer Studien- und Prüfungsbedingungen behandelt. Die RPO legt fest, wie wir studieren.

Diese hält in 26 Paragraphen Folgendes fest:

  • Welche Formen von Lehrveranstaltungen es gibt
  • Welche Formen von Prüfungen es gibt
  • Wie Prüfungen bewertet werden und wie Bewertungen widersprochen werden kann
  • Dass wir in Modulen mit bestimmten zeitlichen Festlegungen studieren
  • Welche Fristen es zur An-, Abmeldung und zur Bewertung von Prüfungen gibt
  • Wie die Abschlussarbeiten funktionieren
  • Wer wann warum aus der Uni fliegt oder nicht
  • und vieles mehr.

Auf der Ebene der Fakultäten gibt es dann für jeden Studiengang die Fachspezifische Anlage (FSA). In dieser werden die jeweiligen Module und Inhalte festgelegt. Sie bestimmen, was wir studieren.

Während die Fachspezifischen Anlagen oft zwischen Fachgruppenvertretungen bzw. Fachschaften mit den anderen Gremien und dem Dekanat auf kurzem Wege diskutiert werden können, ist es mit der RPO aktuell etwas komplizierter.

Welche Probleme gibt es?

Von den konkreten Problemen mit der RPO kennen wir sicherlich die meisten, zumindest aber folgende Highlights:

Fällt man drei Mal durch eine Prüfung durch – egal weshalb – wird man exmatrikuliert. Man darf dann kein entsprechendes Studienfach mehr anfangen, sondern muss sich was anderes überlegen. Der Druck auf die Studierenden erhöht sich damit enorm. Zwar kann man insgesamt im Studium öfter durch Prüfungen durchfallen, aber in der Regel hat man nicht mit allen Prüfungen ein Problem, sondern mit einigen wenigen Modulen im Stundenplan. Und wer will schon sein Leben neu planen, weil Statistik, Mathe oder Chemie nicht sofort funktionieren?

Die kombinierte wissenschaftliche Arbeit sollte eigentlich eine Möglichkeit für innovative Prüfungsformen sein. Jetzt bedeutet sie vor allem unberechenbaren Arbeitsaufwand. Sie darf aus maximal drei Teilleistungen bestehen, daran wird sich kaum gehalten. Ein Maximalaufwand für die Prüfungsleistung ist nicht festgelegt. Es können von euch auch als Teilleistungen fünf Seminarprotokolle, ein Referat und eine fünfzehnseitige Hausarbeit verlangt werden. Außerdem könnte eine Teilleistung auch die regelmäßige Teilnahme und Mitarbeit sein. Anwesenheitspflicht durch die Hintertür. Ist eine Teilleistung abgeschlossen, kann man sich nicht mehr von der Prüfung abmelden.
Außerdem wird die Wiederholungsmöglichkeit besonders oft ausgesetzt. Eigentlich als Ausnahmeregel gedacht, gibt es für Lehrende die Möglichkeit, keinen Zweittermin anzubieten. Im Wintersemester war dies bei über 600 Prüfungsleistungen der Fall. Das könnte daran liegen, dass diese Ausnahmeregel nur erfordert, einen Haken in myStudy zu setzen. Und nur ein Prüfungstermin bedeutet, dass man früher mit allen Korrekturen fertig ist.

Mit der alten RPO war die Prüfungsanmeldung nicht ideal geregelt. Für Klausuren konnte man sich bis zu einer Woche vor dem Prüfungstermin in QIS an- und abmelden. Für Hausarbeiten musste man dagegen ein Formular bei den Lehrenden ausfüllen. Offiziell innerhalb der ersten vier Semesterwochen. Inoffiziell auch später, die Liste ging erst am Ende des Semesters mit den Noten ans Prüfungsamt. Heute muss man sich für alle Prüfungen innerhalb von vier Wochen in QIS angemeldet haben und dabei auch am besten direkt einen Termin ausgesucht haben. Man kann nämlich nur vom ersten auf den zweiten Termin wechseln, umgekehrt nicht. Der Wechsel geht auch nur ein einziges Mal. Und man muss sich auch anmelden, wenn das Seminar dort noch nicht mal angefangen hat, beispielsweise bei Blockterminen. Immerhin kann man sich nun auch von Hausarbeiten fünf Tage vor dem Prüfungstermin abmelden. Allerdings gibt es nun einen Standard-Prüfungstermin für Hausarbeiten: den 15. September oder den 15. März. Die Lehrenden können auch einen früheren Termin festlegen, machen sie aber in den seltensten Fällen. Das bedeutet, dass man zu diesen Terminen mit viel Druck arbeiten muss, schließlich hat man nicht nur eine Prüfung im Semester, sondern so einige.

Was man dagegen tun kann?

Genau dafür findet die Vollversammlung am Mittwoch (1. Juni) ab 14:30h in Hörsaal 2 statt. Die RPO geht uns alle an: Fast alle aktiven Fachgruppenvertretungen und Fachschaften rufen dazu auf, genau wie der AStA und alle Senats- und StuPa-Listen. So viele Streitpunkte es zwischen diesen Gruppen auch geben mag, hier müssen alle zusammenstehen. Es darf kein Blatt Papier zwischen uns passen. Es gibt keine Ausreden mehr. Auf bloße Gremienprozesse ist allein schon kein Verlass, weil den Vertreter*innen dort ständig Informationen vorenthalten werden.

Gastbeitrag von Kevin Kunze

Hinweis: Der Autor vertritt aktuell die Studierendenschaft im Stiftungsrat der Uni und ist StuPa-Mitglied für die Liste QuattroFak.