Bild: (c) Bündnis Soforthilfe für Studierende

Petition gestartet – Soforthilfe für Studierende – 3.000 Euro für finanzielle Notlagen

Derzeit läuft eine Petition für Soforthilfe aufgrund der Corona-Pandemie in Höhe von 3.000 Euro für Studierende. Diese sollen eine Soforthilfe erhalten, wenn diese in einer finanziellen Notlage befinden, um die nächste Zeit überbrücken zu können. Unterstützt wird die Petition unter anderem auch von der Landes-ASten-Konferenz Niedersachsen (LAK) und vom studentischen Dachverband freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs).

So schreibt das Bündnis „Soforthilfe für Studierende“: Für Studierende, welche sich aufgrund wegfallenden Einkommens in einer finanziellen Notlage befinden, muss vom Bund ab dem 30.03.2020 eine Soforthilfe ohne vorherige Bedürftigkeitsprüfung im Umfang von 3.000 Euro vergeben werden. Bei der nachträglichen Feststellung der Bedürftigkeit übernimmt der Bund die Kosten der Soforthilfe. Im Nichtbedürftigkeitsfall wandelt sich die Zahlung in einen zinslosen Kredit um, der mit Ablauf von zehn Jahren fällig wird. Der Betrag von 3.000 Euro orientiert sich dabei ungefähr an den Bedarf für Studierende für drei Monate (Sozialerhebung vom Deutsches Studentenwerk).

Die Petition richtet sich an den Bundestag und kann mitgezeichnet werden. Mit Stand 22. März 2020 um 14 Uhr hat sie bisher 5.600 Mitzeichner*innen. Hier mitzeichnen: https://www.openpetition.de/petition/online/soforthilfe-fuer-studierende-jetzt

Weitere Infos auf der Webseite: https://studi-soforthilfe-corona.org

Die Landes-ASten-Konferenz Niedersachsen (LAK Niedersachsen) und viele andere unterstützen die Petition, der AStA der Leuphana Universität Lüneburg ist Mitglied in der LAK Niedersachsen und beim fzs.

Update 25.03.2020: Das Deutsches Studentenwerk äußerte sich am 23. März 2020 mit einer ähnlichen Meldung, es werden verschiedene Maßnahmen für Studierende in Notlagen vorgeschlagen. Im Kern geht es um: Bund-Länder-Studienfonds für erwerbstätige Studierende, denen der Nebenjob wegbricht. Sommersemester 2020 nicht werten für Studienleistungen und fürs BAföG. Verlängerung der BAföG-Förderungshöchstdauer um mindestens ein Semester. Keine Anrechnung der Einkommen aufs BAföG, wenn Studierende sich in der Pandemie-Bekämpfung engagieren. Finanzierungsnachweis für ausländische Studierende aussetzen.


Bild: (c) Bündnis Soforthilfe für Studierende

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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