Neues NHG beschlossen

Schaubild über die Neuerungen im NHG / (C) Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)
Schaubild über die Neuerungen im NHG / (C) Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)

Das neue Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) wurde beschlossen.

Am 14.12.2015 wurde im niedersächsischen Landtag das neue Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) beschlossen. Wir als Univativ hatten bereits in der Vergangenheit mehrmals darüber berichtet und verschiedene Akteure zu Wort kommen lassen.

Die zentralen Änderungen im Einzelnen beschreibt das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) wie folgt:

  • Stärkung der Beteiligungskultur: Dazu wird das Instrument der Studierendeninitiative geschaffen. Studierende erhalten die Möglichkeit, mit einem Quorum von drei Prozent Themen an die Hochschulorgane heranzutragen. Diese müssen sich dann hochschulöffentlich mit diesen Themen befassen.

Jede Hochschule erhält die Möglichkeit, zusätzlich eine/n hauptberufliche/n Vizepräsidenten/in für den Bereich Studium, Lehre und studentische Belange einzusetzen. Dieses Amt muss im Einvernehmen mit den Studentinnen und Studenten besetzt werden: Die Studierendenvertreter im Senat und in der Studienqualitätskommission müssen dem Senatsvorschlag zustimmen. Der Kreis derjenigen, die zu nebenberuflichen Vizepräsidenten bestellt werden können, wird auf sämtliche Mitglieder der Hochschule, also auch auf Studierenden und Doktorandinnen und Doktoranden, erweitert.

Mitglieder der Personalvertretung, die Gleichstellungsbeauftragten und Studierendenvertreter und -vertreterinnen können zukünftig an den Sitzungen der Hochschul- und Stiftungsräte mit beratender Stimme teilnehmen. Ferner wird eine eigene Interessenvertretung der Promovierenden eingeführt. Damit werden Entscheidungen transparenter und erhalten höhere Akzeptanz.

Die Senate werden gestärkt und erhalten mehr Rechte.

  • Bessere Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs: Um die hohe Zahl befristeter Arbeitsverträge an den Hochschulen zu verringern, werden die Laufzeiten der Befristungen an die Promotionsdauer und Projektlaufzeit gebunden. Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern werden so attraktivere und planbarere Karrierewege eröffnet. Das stärkt die Hochschulen im internationalen Wettbewerb um exzellente Köpfe.
  • Bessere Studienbedingungen: Anwesenheitspflicht ist nur dann erforderlich, wenn sie für die Erreichung der Ziele der Lehrveranstaltung wirklich erforderlich ist. Die Grenznote beim Übergang vom Bachelorstudium in einen konsekutiven Masterstudiengang wird in zulassungsfreien Studiengängen aufgehoben. Die Bedürfnisse von Studierenden mit pflegebedürftigen Angehörigen werden berücksichtigt. Studierende mit Behinderungen werden durch einen besonderen Beauftragten besser gestützt.

Meinung der LAK Niedersachsen

Die Pressemitteilung der LAK Niedersachsen (LandesAstenKonferenz) fiel dort wesentlich negativer aus. Beide LAK Koordinatoren sind Studierende an der Leuphana.

Die LandesAstenKonferenz Niedersachsen hat sich seit 2013 mit dem Novellierungsprozess befasst und zeigt sich vor dem Hintergrund der marginalen Änderungen ernüchtert. Kevin Kunze, Koordinator der LandesAstenKonferenz, konstatiert: „Der lange nötige und vielfach geforderte Paradigmenwechsel im Hochschulwesen ist im Gesetz leider absolut nicht zu erkennen. Die meisten der geänderten Punkte sind entweder durch das Urteil vom Bundesverfassungsgericht nötig geworden, oder reine Kosmetik. Die Änderungen bedeuten ein Festhalten an der unternehmerischen Hochschule, er ist damit eine Absage gegenüber einer Hochschule, die gleichmäßig und gleichberechtigt von allen Statusgruppen gestaltet wird. Es gibt grundlegenden Änderungsbedarf im Aufbau von Hochschulen. Die Senate brauchen mehr Beschlusskompetenz, die Präsidialdiktatur muss endlich abgeschafft werden und die Stimmen der Studierenden haben viel zu wenig Gewicht. Doch es ist nicht einmal ein ernsthafter Versuch zu erkennen, diese Probleme anzugehen. Trotzdem muss jetzt die Umsetzung der Änderungen an den Hochschulen aufmerksam beobachtet werden. Daran wird die LAK die Gesetzesnovelle und die Arbeit der Landesregierungmessen.“

Ronja Hesse, Koordinatorin der LandesAstenKonferenz, erklärt weiter: „Die geänderten Inhalte beeinflussen die hochschulinterne Demokratie in keinster Weise. Von einer tatsächlichen Stärkung der Beteiligungskultur zu sprechen ginge deutlich zu weit. Grundlegende Hürden, welche Partizipation erschweren oder sogar echte Teilhabe unmöglich machen, werden kaum abgebaut. Die wenigen positiven Änderungen sind im Vergleich zu den bestehenden Ungerechtigkeiten fast bedeutungslos. Wirkungsvolle Maßnahmen müssen quasi mit der Lupe gesucht werden. Zwar sind Promovierendenvertretung, Abschaffung der Master­Grenznote, Verbot von Anwesenheitspflichten, die immerhin kleine Stärkung von Senaten, Personalvertretung und Gleichstellungsbeauftragten zu begrüßen. Dies sind aber eigentlich längst überfällige Selbstverständlichkeiten. Die grundsätzlichen Probleme von Unterfinanzierung, völlig überholtem Klassenwahlrecht und der Ausgrenzung großer Teile der Gesellschaft aus der Hochschulbildung werden nicht angetastet.“

In-Kraft-Treten

Das neue NHG wurde am 22.12.2015 veröffentlicht im Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (Nr. 22/2015) und ist am 01.01.2016 in Kraft getreten. Hier ist es zu finden.

Autor: Christopher Bohlens

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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