Hochschulwahl 2015 – Fragen und Antworten

Wahllokal in der Mensa / (C) Christopher Bohlens
Wahllokal in der Mensa / (C) Christopher Bohlens

Wer, Wie, Was und Wo wird gewählt?

Am Montag (23.11.) bis Mittwoch (25.11.) finden die Hochschulwahlen an der Leuphana statt. Was überhaupt gewählt wird und weitere Fragen werden hier erläutert.

Was wird gewählt?

Die Besetzung der akademischen Gremien und einige Fachgruppenvertretungen.

Was machen die Gremien?
Der Senat beschließt unter anderem hochschulweite Ordnungen der Hochschule, Prüfungsordnungen für fakultätsübergreifende Studiengänge, die Entwicklungsplanung der Universität, nimmt zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung Stellung und beschließt die Grundordnung nach § 41 NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz). Es sitzen drei Studierende in dem Gremium. Bei der Wahl des Senats gibt es eine Stimme.

Der Fakultätsrat entscheidet in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung der Forschung und Lehre. Er beschließt die Ordnungen der Fakultät, insbesondere die fachspezifischen Prüfungsordnungen, und nimmt zur Einführung, wesentlichen Änderungen und Schließung von Studiengängen gegenüber dem Präsidium Stellung. Bei der Entscheidung in Angelegenheiten, die die Bewertung der Lehre betreffen, werden die Stimmen der Mitglieder der Studierendengruppe doppelt gezählt; in diesen Angelegenheiten haben die Mitglieder der MTV-Gruppe kein Stimmrecht. Es sitzt ein Studierender in dem Gremium, die Ausnahme bildet die Fakultät Wirtschaftswissenschaften mit zwei Studierenden. Bei dieser Wahl des Fakultätsrats gibt es eine Stimme.

Die Fachgruppenvertretungen (FGV) sind die studentischen Ansprechpartner, wenn es um den eigenen Studiengang geht. Die FGV kümmern sich z. B. um studentische Belange rund um das Lehrangebot, Qualitätszirkel, Veranstaltungen wie die Ersti-Tage und helfen bei generellen Fragen und Problemen rund um das eigene Studienfach weiter. Die Fachgruppenvertretungen können sich zu Fachschaften zusammenschließen. Fachgruppenvertretungen bestehen aus mindestens zwei und maximal fünf Studierenden. Bei dieser Wahl der Fachgruppenvertretungen gibt es bis zu fünf Stimmen.

Wer wird gewählt?

Für das höchste akademische Gremium, den Senat, treten zwei studentische Listen und ein studentischer Einzelbewerber an. Bei dieser Wahl gibt es eine Stimme:

  • Liste „Demokratisches Bündnis – QuattroFAK, Juso-HSG, campus.grün, DieLinke.SDS“
  • Liste „DsP – Der springende Punkt“
  • Einzelbewerber Valentin Wagner

Für die Fakultätsräte können die Studierenden eine Stimme vergeben, jeder Studiengang ist einer Fakultät zugeordnet. Bei dem Fakultätsrat Bildung treten fünf Studierende auf einen Platz an. Im Fakultätsrat Kulturwissenschaften treten drei Bewerber auf einen Platz an. Für den Fakultätsrat Nachhaltigkeit gibt es zwei Listen bei einem Platz der zu vergeben ist. Im Fakultätsrat Wirtschaftswissenschaften gibt es zwei Plätze für Studierende, hierzu treten zwei verschiedene Listen an.

Gemäß der Wahlordnung findet eine Urnenwahl der Fachgruppenvertretungen nur dann statt, wenn es mehr als fünf Bewerber gibt. Dies ist der Fall in folgenden Fachgruppenvertretungen:

  • Fachgruppenvertretung B.A. Betriebswirtschaftslehre
  • Fachgruppenvertretung B.A. Politikwissenschaft
  • Fachgruppenvertretung B.A. Studium Individuale
  • Fachgruppenvertretung B.Sc. International Business Administration & Entrepreneurship
  • Fachgruppenvertretung M.A. Management and Human Resources
  • Fachgruppenvertretung M.A. Management and Marketing
  • Fachgruppenvertretung Promotion

Hier können bis zu fünf Stimmen vergeben werden.

Bei einer Anzahl von zwei bis fünf Bewerbern wurden die FGVs automatisch mit der Wahlbekanntmachung ernannt.  Genaueres ist dort nachzulesen.

 

Wie wird gewählt?

Folgende Übersicht über zu vergebenen Stimmen:

Senat: 1 Stimme für eine der beiden Listen oder den Einzelbewerber.

Fakultätsrat: 1 Stimme für einen der Kandidaten bzw. einen Kandidaten auf einer der Listen in der Fakultät Nachhaltigkeit und Wirtschaftswissenschaften.

Fachgruppenvertretung: Bis zu 5 Stimmen, die frei über alle Kandidaten verteilt werden können. Jedoch nur eine Stimme pro Kandidat, keine Stimmenhäufung.

 

Wann wird gewählt?

Montag, 23.11.2015 von 9:30 bis 16:00 Uhr

Dienstag, 24.11.2015 von 9:30 bis 16:00 Uhr

Mittwoch, 25.11.2015 von 9:30 bis 13:00 Uhr

 

Wo wird gewählt?

In der Mensa des Hauptcampus.

 

Wo kann ich mich weiter informieren?

Auf der Webseite des studentischen Wahlausschusses oder auf Facebook.

In der Wahlausschreibung für die akademischen Wahlen.

In der Wahlzeitung vom AStA-PENG-Referat. Die Wahlzeitung liegt beim AStA (Gebäude 9, 1. Stock) und weiteren Orten aus und ist online verfügbar.

Zusätzlich werden Listen bzw. Kandidaten im Internet und/oder auf dem Campus mit Wahlständen, Plakaten, Flyern und etc. für sich werben.

 

„Gab es beim letzten Mal nicht mehr Sachen zu wählen?“

Ja, bei der letzten Wahl im Dezember 2014 wurde zusätzlich das Semesterticket und das Studierendenparlament (StuPa) gewählt. Das StuPa hat jedoch beschlossen, diese Wahl in das Sommersemester 2016 zu verlegen. Die Taktung der Wahl des Semestertickets wurde angepasst. Auch fällt somit nicht mehr die komplette akademische und studentische Wahl zusammen. In der Vergangenheit gab es eine Wahlbeteiligung von rund 30%, dies ist im Vergleich zu Wahlen an anderen Hochschulen, die meist im Bereich von 10% liegen, sehr hoch.

Warum sollte ich wählen gehen?

Das erklärt zum Beispiel dieses Video:

Aus Transparenzgründen: Der Autor steht selbst auf einer Liste zur Kandidatur.

Autor: Christopher Bohlens

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

Alle Beiträge ansehen von Christopher Bohlens →