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Corona: Finanzielle Auswirkungen auf die Studierenden in Lüneburg

Die Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Studierenden. Die Leuphana plant das Sommersemester 2020 zu großen Teilen digital stattfinden zu lassen. Nun stellt sich die Frage, was das für die Anwesenheit in Lüneburg bedeutet. Wir haben beim Studentenwerk, Campus Wohnen, Hochschulsport und Semesterticket nachgefragt.

Studentenwerk OstNiedersachsen

Das Recht der Vermieter, Miet- und Pachtverhältnisse wegen Zahlungsrückständen zu kündigen, wird für einen begrenzten Zeitraum eingeschränkt. Diese Einschränkung gilt für die Fälle, in denen die Rückstände auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen. Die Regelung ist auf den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 begrenzt. Die Pflicht des Mieters oder Pächters zur fristgerechten Zahlung bleibt jedoch auch in dieser Zeit bestehen. Zahlungsrückstände aus dem Zeitraum 1. April bis 30. Juni 2020 berechtigen den Vermieter – für die Dauer von 24 Monaten – nicht zur Kündigung. Erst, wenn der Mieter oder Pächter die Zahlungsrückstände auch nach dem 30. Juni 2022 noch nicht beglichen hat, kann ihm wieder gekündigt werden. Es muss ein Zusammenhang zwischen COVID-19 Pandemie und der Nichtzahlung der Miete ersichtlich sein. Hierzu können Studierende bei Bedarf z.B. Kontoauszüge oder eine Bestätigung des Arbeitgebers vorlegen. Trotzdem bleibt die Miete für den Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 fällig.

Studierende, die in dem genannten Zeitraum aufgrund der Auswirkungen durch die Corona-Pandemie keine Miete zahlen können, sollten auf keinen Fall die Miete einfach aussetzen. Sie sollen unbedingt Kontakt zu den Servicemitarbeiter*innen aufnehmen und ihre persönliche Situation gemeinsam besprechen sowie die entsprechenden Nachweise erbringen, so das Studentenwerk.

Eine Rückzahlung des Studentenwerksbeitrags (104 Euro) ist nicht geplant. Viele der Leistungen sind jetzt mehr denn je gefragt, z. B. Beratungsangebote in der Sozialberatung und der Psychologischen Beratung, aber auch die der Studienfinanzierung. Darüber hinaus stellt das Studentenwerk günstigen studentischen Wohnraum zur Verfügung, d. h. auch dass die Mitarbeiter*innen wie Haustechniker und Servicekräfte vor Ort sind. Die Leistungen der Hochschulgastronomie und Kinderbetreuung sind zwar zurzeit ausgesetzt, aber die Mitarbeiter*innen sind weiterhin im Unternehmen beschäftigt und auch die anderen Fixkosten laufen weiter, so das Studentenwerk.

In einem Brief an Wissenschaftsminister Björn Thümler schlägt die Arbeitsgemeinschaft Niedersächsischer Studentenwerke einen Nothilfefonds in Höhe von 19 Mio. Euro für Studierende der niedersächsischen Hochschulen vor, die durch die Corona-Krise in eine finanzielle Notlage geraten sind.

Mehr unter Corona-Newsticker oder auf der Corona-FAQ.

Campus Wohnen / Campus e.V.

Campus Wohnen weist darauf hin, dass die Campus Management GmbH Verwalter einiger Studierendenwohnheime in Lüneburg, aber auch anderer Objekte ist. Die Studierendenwohnheime stehen als Eigentum verschiedener Institutionen aber auch Privatpersonen. Der Umgang mit der aktuellen Rechtslage wird durch Campus Wohnen als Verwalter mit dem jeweiligen Eigentümer im Einzelfall abgestimmt, sofern es notwendig wird (also sofern Mietzahlungen ausbleiben). Demnach ist es für Mieter nicht möglich, einfach die Mietzahlungen auszusetzen. Mieter sollten außerdem immer bedenken, dass Vermieter auch selbst weiterhin Kredite (Zins+Tilgung) sowie laufende Nebenkosten für die Gebäude zu tragen haben. Daher sollte jeder betroffene Mieter, der die Notwendigkeit einer Aussetzung der Miete für den Vermieter nachvollziehbar dargelegt hat, prüfen, ob zumindest Teilzahlungen zu den Fälligkeitsterminen geleistet werden können und es dem Vermieter anbieten, so Campus Wohnen.

Weiter wird auf die Stellungnahme vom Verband Haus und Grund Lüneburg e.V. verwiesen.

Semesterticket

Das landesweite Semesterticket für Niedersachsen wird durch mehrere Studierendenvertretungen ermöglicht. Derzeit gibt es keine zentrale Stelle die sich um die Koordination rund um das landesweite Semesterticket kümmert. Zudem ist nicht geklärt, ob es ein zentrales Vorgehen in der Angelegenheit Entschädigung geben soll oder nicht. Bisher hat der Vertragspartner die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) noch keine Aussagen bezüglich einer Regelung treffen können. Die LNVG ist im Rahmen des Vertrages zum landesweiten Semesterticket ausschließlich koordinierend zwischen den Vertragspartnern (Studierendenschaften, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Aufgabenträger, Abrechnungsbehörde (NITAG) und Verkehrsverbänden) tätig. Auf Rückfrage bestätigte die LNVG, dass das Thema Erstattung mit zunehmender Länge und Massivität der Corona-bedingten Einschränkungen relevant werden könnte.

Unabhängig von der Corona-Pandemie besteht für Studierende die Ausübung ihrer Fahrgastrechte, sofern Züge ungeplant ausfallen oder sich um mindestens 60 Minuten (Ankunft) verspäten. Das entsprechende Vorgehen wird unter https://www.dein-semesterticket.de/alles-zum-ticket/zugausfaelle-und-verspaetungen/ dargestellt.

Hochschulsport

Der Hochschulsport kündigt an, dass allen Mitgliedern der Betrag gut geschrieben wird, den die Zeit der Studioschließung gekostet hätte. Beispielsweise würden bei einer Schließung von 45 Tagen, 1,5 Monatsbeiträge gutgeschrieben. Das Guthaben wird im Falle einer Kündigung erstattet. Für die Kurse gilt, dass das Entgelt anteilig für die ausgefallenen Termine erstattet wird, dies soll automatisch passieren.

Zum Thema Sonderkündigungsrecht wegen der Corona-Pandemie gibt es derzeit unterschiedliche Rechts-Auffassungen. Die Schließung des Hochschulsports erfolgte nicht auf eigene Verantwortung, sondern wurde von höherer Stelle per Erlass erzwungen. So schreibt die Stiftung Warentest, dass die Schließungen kein außerordentliches Kündigungsrecht vorsehen. Kundenfreundlich scheint in diesem Zusammenhang das der Hochschulsport ohne Antrag entsprechende Gutschriften erstellen wird. Es wird zudem davon ausgegangen den Betrieb gänzlich hochzufahren, sobald auch andere Fitnessstudios ihre Pforten wieder öffnen können.

Derzeit bietet der Hochschulsport ein HomeFit-Programm an, hierzu gibt es auch Videos auf YouTube.

Weitere Infos

Weitere Informationen zum Thema Studium & Corona gibt es vom Deutsches Studentenwerk oder Studies Online. Auch wir berichteten über die Petition für eine Sofort-Hilfe in Höhe von 3.000 Euro an Studierende.


Diese Angaben können sich auch jederzeit in der aktuellen Situation ändern. Daher geben wir keine Gewähr. Ein zweiter Artikel mit weiteren Institutionen ist in Planung.

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Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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