Wahl Wählen Auswählen Entscheiden Entscheidung - (c) Pixabay

Akademische Wahlen 2019 stehen an

Im Dezember 2019 finden wieder Wahlen an der Leuphana statt. Hierbei geht es um die Studierenden im Senat, im Fakultätsrat und in der Promovierendenvertretung. Kandidaturen können bis zum 07. November 12 Uhr eingereicht werden.

Was für Wahlen? Haben wir nicht erst im Mai gewählt?

Ja, das waren die studentischen Wahlen. Dort wurde das derzeitige Studierendenparlament (StuPa) und die Fachgruppenvertretungen (FGV) gewählt. Bei der kommenden Wahl vom 2. bis 4. Dezember 2019 handelt es sich um die akademischen Wahlen. Hier geht es nicht um Gremien der Studierendenschaft, sondern die Studierenden wählen direkt ihre Vertreter*innen in die akademischen Gremien der Universität.

Letztes Jahr lag die studentische Wahlbeteiligung für den Senat bei rund 12 Prozent.

Was genau wird nun gewählt?

Fangen wir mit dem Senat an. Hier stellen 19 gewählte Mitglieder die Weichen für die Leuphana. Themen sind zum Beispiel die Rahmenprüfungsordnung, das Lehrangebot und die Wahl wichtiger Personalien.Weiterhin ist der Senat zuständig für Prüfungs­ord­nun­gen für fa­kultätsüberg­rei­fen­de Stu­di­engänge, die Ent­wick­lungs­pla­nung so­wie die sogenannte Grund­ord­nung der Uni­ver­sität und Stellungnahmen zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung (vor allem Errichtung, Änderung und Aufhebung von Fakultäten sowie zur Einführung, wesentlichen Änderung und Schließung von Studiengängen). Der Senat wählt zum Beispiel den oder die Präsident*in der Universität, ebenso wie die Vize-Präsident*innen. Das Gremium ist wie folgt aufgeteilt: Drei Student*innen, drei Menschen aus Verwaltung und Haustechnik, drei Menschen aus dem Wissenschaftlichen Mittelbau (Forschende und Lehrende ohne Professur) und zehn Professor*innen.

Weiter geht es mit den Fakultätsräten. Jede der vier Fakultäten an der Leuphana (Bildung, Wirtschaft, Nachhaltigkeit und Kulturwissenschaften) hat quasi ihren eigenen kleinen „Senat“, in denen die Mitglieder fachspezifische Angelegenheiten und konkrete Lehrinhalte entscheiden. Auch werden hier die Ausschreibungen von Professuren vorgenommen und entsprechende Berufungskommissionen besetzt. Hier wird für jede Fakultät jeweils ein studentisches Mitglied gewählt, beziehungsweise zwei bei der Fakultät Wirtschaft.

Schließlich wird die Promovierendenvertretung bestehend aus einem Sitz pro Fakultät gewählt.

Was passiert jetzt?

Die Ausschreibung zur Wahl wurde veröffentlicht (Leuphana Intranet). Die wichtigsten Termine im Überblick:

  • Einspruchsfrist gegen das Wähler*innenverzeichnis – Montag 04.11.2019 – 12 Uhr
  • Einreichungsfrist von Wahlvorschlägen – Donnerstag 07.11.2019 – 12 Uhr
  • Frist für Beantragung der Briefwahl – Dienstag 19.11.2019
  • Wahlzeitraum Montag 2.12. bis Mittwoch 4.12.

Wahlbekanntmachungen werden im Hörsaalgang im Glaskasten zwischen Hörsaal 1/2 und 3/4 ausgehängt.

Weitere Informationen und Formulare zur Kandidatur finden sich auf der folgenden Seite: Hochschulwahlen im Leuphana Intranet. (Zugang via Uni-Netz oder VPN nötig)

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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