Akademische Wahl: Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen aufgenommen

Bei der akademischen Wahl im Dezember 2019 wurde vermutlich mindestens eine Unterschrift gefälscht. Von der Staatsanwaltschaft Lüneburg wurde der Anfangsverdacht einer Straftat bejaht. Die Ermittlungen der Polizei laufen.

Bei den akademischen Wahlen zum Senat an der Leuphana liegt der Verdacht nahe, dass zumindest in einem Fall eine Unterschrift bei der Einreichung der Kandidatur gefälscht wurde. Eine Urkundenfälschung liegt dann vor, wenn das Formular zur Kandidatur nicht von der kandidierenden Person selbst unterschrieben wurde.

Es wurden insofern Ermittlungen in Auftrag gegeben, die nun von der Polizei ausgeführt werden. Ob sich ein sogenannter hinreichender Verdacht einer Straftat ergeben wird, also ein solcher, der generell eine Anklageerhebung bedingen würde, kann erst mit Abschluss der Ermittlungen bewertet werden, erklärte die Staatsanwaltschaft Lüneburg.

Auf Nachfrage der Univativ lehnte die Liste 1 – Demokratisches Bündnis (DeBü) eine Stellungnahme zur Urkundenfälschung aufgrund der laufenden polizeilichen Ermittlungen ab.

Insgesamt reiht sich dieser Zwischenfall in eine ganze Reihe von Vorfällen bei den Wahlen an der Leuphana ein. Die Univativ berichtete, dass der Listenname von Liste 2 für die Senatswahl nicht zulässig sei. Auch in der Vergangenheit ist es bei den studentischen Wahlen zu Unregelmäßigkeiten gekommen. So nahm ein selbsternannter „Wahlvorsteher“ maßgeblich das Zepter in die Hand und half bei der Wahl mit (Hochschulwahl 2019 – Erfundene Ämter, seltsame Vorkommennisse, lief alles korrekt ab?).

Vor Kurzem entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg, dass die akademischen Wahlen im Jahr 2017 hinsichtlich der Gruppe der Wissenschaftlichen Mitarbeitenden für den Fakultätsrat und Senat als ungültig zu erklären sind. (Verwaltungsgericht Lüneburg Az.: 6 A 84/18)

Update 11.01.2020 – 15:30 Uhr: Im Protokoll des akademischen Wahlausschuss war zu lesen, dass diskutiert wurde, den oder die Fälscher*in strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Die Univativ hat im Rahmen ihrer Recherche daher die Staatsanwaltschaft Lüneburg kontaktiert und hierzu nachgefragt, ob schon Ermittlungen laufen. Dies wurde damals verneint, aber die Anfrage war für die Staatsanwaltschaft aufgrund des Legalitätsprinzips Anlass zu prüfen, ob Ermittlungen aufzunehmen sind. Das Ergebnis dieser Prüfung lautet nun, dass tatsächlich ermittelt werden muss.


Hinweis aus Transparenzgründen: Der Autor kandidierte im Vorjahr ebenfalls für den akademischen Senat und trat als Einzelkandidat gegen das „DeBü“ an und wurde nicht gewählt. Darüber hinaus betreibt er die Webseite „rpo-reform.de“.

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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