Stupa knackt Sparschwein: 90.000 Euro für Projekte, Initiativen und Fachschaften. Was ihr wissen müsst.

Das Student*innenparlament gab im Oktober 2018 bekannt, für Projekte und Investitionen den Student*innen mehr als 90.000 Euro den Studierenden zur bereitzustellen. Da die Informationen auf den Webseiten vom AStA und StuPa bisher nicht veröffentlicht wurden, haben wir hier die Infomail mit den Details für euch.

Hier die Infomail mit den Infos aus dem StuPa (ohne Gewähr):

Was hat es mit der Rücklage auf sich?
Mit der Rücklage für Investition und Innovation möchte das Student*innenparlament allen Studierenden die Möglichkeit geben Räumlichkeiten arbeitsentsprechend einzurichten, die Infrastruktur (einschließlich der IT-Infrastruktur) zu verbessern, Räumlichkeiten in einem größeren Ausmaß umzugestalten, innovative Angebote zu schaffen sowie bestehende Angebote zu erweitern. Die Rücklage dient insbesondere für (größere) Investitionen sowie innovative Projekte.

Sind bestimmte Angebote ausgeschlossen?
Ja. Die finanziellen Mittel der Rücklage sind nicht für Veranstaltungsreihen oder Ringvorlesungen gedacht. Ebenso ist eine Förderung aus der Rücklage für Investition und Innovation auch dann nicht möglich, wenn innerhalb der vergangenen zwei Haushalts- und Wirtschaftsjahre (Oktober 2016 – September 2017 / Oktober 2017 – September 2018) für ein Projekt Mittel aus den Kostenstellen 203 „Projektfördertopf der Studierendenschaft“ sowie 209 „Topf zur Verbesserung der Forschung und Lehre“ beantragt und bewilligt wurden. Eine rückwirkende Finanzierung (Ausgaben wurden vor Antragstellung getätigt) ist nicht möglich.

Wie hoch sind die finanziellen Mittel?
Insgesamt stehen 91.505,90 Euro zur Verfügung. Die Rücklage ist in gleiche Teile gedrittelt (= 30.501,96 Euro). Hierbei steht einem Drittel den Fachgruppenvertretungen, den Fachschaften sowie dem Rat der Fachgruppenvertretungen zu. Ein weiteres Drittel erhält der Allgemeine Student*innenausschuss nebst seinen Servicebetrieben. Das letzte Drittel ist dem Student*innenparlament, eingetragenen studentischen Initiativen sowie studentischen Projektgruppen vorbehalten.

Wer kann finanzielle Mittel aus der Rücklage beantragen?
Fachgruppenvertretungen: Mitglieder der Fachgruppenvertretungen
Fachschaften: zeichnungsberechtigten Personen
Rat der Fachgruppenvertretungen: Vorsitz des Rates der Fachgruppenvertretungen
Allgemeiner Student*innenausschuss: Referent*innen und ihre Stellvertretungen, AStA-Sprecher*innen, zeichnungsberechtigte Personen der Servicebetriebe
Student*innenparlament: Mitglieder und Vorsitz des Student*innenparlaments
studentische Initiativen: Ansprechperson der Initiative sowie Vorstand des Dachverbands studentischer Initiativen (DSi)
studentische Projektgruppe: Ansprechperson der Projektgruppe.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Antragsstellung?
Es gibt mehrere Antragsphasen. Bis zum Ende einer Antragsphase können Anträge gestellt werden. Anschließend berät und beschließt das Student*innenparlament über alle eingegangenen Anträge. Zunächst wird es zwei Antragsphasen geben:
1. Antragsphase
Das Ende der 1. Antragsphase ist der 15. November 2018 (Donnerstag). Am 21. November 2018 (Mittwoch) oder am 05. Dezember 2018 (Mittwoch) wird das Student*innenparlament über alle eingegangenen Anträge beraten und beschließen. Die Antragsteller*innen werden über die Entscheidung in Kenntnis gesetzt.
2. Antragsphase
Die restlichen Mittel stehen der 2. Antragsphase zur Verfügung. Diese beginnt am 15. Dezember 2018 (Samstag) und endet am 10. April 2019 (Mittwoch). Anschließend berät und beschließt das Student*innenparlament über alle eingegangenen Anträge. Die Antragsteller*innen werden über die Entscheidung in Kenntnis gesetzt.
Weitere Antragsphasen
Sollten die finanziellen Mittel nach der 2. Antragsphase nicht ausgeschöpft sein, kann das Student*innenparlament weitere Antragsphasen beschließen. Dies wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Was muss ich als Antragsteller*in beachten?
Der Antrag wird digital an innovation@asta-lueneburg.de gesendet. Die genehmigten Mittel müssen innerhalb von vier Monaten nach Beschluss verwendet werden; Ausnahmen sind möglich. Neun Monate nach Beschluss ist ein Bericht zur Verwendung der Mittel abzugeben. Für den Bericht stellt das Student*innenparlament eine Vorlage zur Verfügung. Um sich Ausgaben erstatten zu lassen, ist das vom Finanzreferat zur Verfügung gestellte Formular (Kostenerstattungsantrag) zu verwenden.

Wo finde ich weitere Informationen?
Das Student*innenparlament hat am 01. August 2018 eine Richtlinie zur Verwendung der Mittel der Rücklage für Investition und Innovation beschlossen, dieser können weitere Informationen und Regelungen entnommen werden. Bei Fragen zur Antragsstellung kann sich jede*r an innovation@asta-lueneburg.de wenden.

Weitere Downloads:

Information_Rücklage Investition und Innovation

Antragsvorlage_Rücklage Investition und Innovation

2018-08-01_Richtlinie für Rücklage Investion und Innovation


Mit Material vom StuPa.

Foto: flickr (CC) Pictures of Money – https://www.flickr.com/photos/pictures-of-money/17123251389/sizes/l

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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