Wie denn nun? – Unklarheiten bei der Prüfungsan- und Abmeldung

Warten auf Prüfungen / (c) Flickr – Stanford EdTech
Warten auf Prüfungen / (c) Flickr – Stanford EdTech

Eine Woche vor den ersten Prüfungen ist das Chaos perfekt. Die neue RPO ist bereits seit einiger Zeit in Kraft, jedoch hakt es bei der Umsetzung. Es besteht vor allem Unklarheit, wie man am zweiten Termin teilnehmen kann und darf.

Univativ berichtete bereits über die neue Rahmenprüfungsordnung (RPO) an der Leuphana, nun steht nach der neuen Reflexionswoche die erste Prüfungsphase vom 8. bis zum 26. Februar an.

Generell ist die Flexibilität der Prüfungsanmeldung durch die neue RPO eingeschränkt worden. Früher war es möglich sich bis zu fünf Werktage vor einer Prüfung an- und abzumelden. Nun ist die verpflichtende Anmeldung zum ersten oder zum zweiten Prüfungstermin bis zum 15.11. im Wintersemester bzw. zum 15.05. im Sommersemester notwendig. Der Rücktritt ist auch weiterhin bis zu fünf Werktage vorher möglich.

Problematisch wird es vor allem, wenn man sich für den ersten Prüfungstermin entschieden hat und dann  zurücktritt: die Teilnahme am zweiten Termin ist in diesem Fall nämlich nur dann möglich, wenn man am ersten Termin durchfällt oder nachweislich krank war (gegen entsprechendes ärztliches Attest/Krankschreibung).

AStA zweifelt an Rechtmäßigkeit

Der AStA vertritt die Auffassung, dass auf jegliche Abmeldung vom ersten Termin – also auch ohne Gründe innerhalb der Frist – automatisch die Anmeldung zum zweiten Termin erfolgen sollte, von dem dann wieder zurückgetreten werden kann.

Das Problem, wie der AStA erklärt, ist, dass diese Regelung in der jetzigen Planung nur für Krankheitsfälle und nicht bestandene Prüfungen umgesetzt wird, sodass sich schon bis zum 15. November für den ersten oder zweiten Klausurtermin entschieden werden muss. Wer sich dann ohne Angabe von Gründen ordnungsgemäß wieder abmeldet, kann die Klausur im Normalfall nicht zum zweiten Termin mitschreiben, da keine automatische Anmeldung erfolgt und die Fristen verstrichen sind.

Diese technische Umsetzung verstößt nach der Auffassung des AStA gegen die RPO. Auch eine spätere Anmeldungen zum Zweittermin sollte von den Studierenden eingefordert werden können.

Der AStA hat dementsprechend ein Formular bereitgestellt, womit man Widerspruch zur aktuellen Umsetzung einreichen kann, um vom ersten Termin von sich aus auf den zweiten Termin wechseln zu können. Dieser Widerspruch wird an den jeweiligen Prüfungsausschuss weitergeleitet, der dann darüber entscheidet.

Nach Einschätzung des AStA und deren Anwalt sind die Chancen relativ hoch spätestens vor Gericht Recht zu bekommen, sollte der Prüfungsausschuss dem Widerspruch nicht stattgeben. Auch steht der AStA bereit einige Gerichtsverfahren finanziell zu unterstützen. Alterdings verweist der AStA darauf, dass er keine Garantie für einen Erfolg übernehmen kann. Studierende mit einer Rechtsschutzversicherung können prüfen, ob das Verwaltungsrecht Bestandteil ihres Vertrages ist, falls Sie ohne Unterstützung des AStA klagen möchten.

Zusätzlich hat der AStA aktuelle Informationen zum Thema RPO in einer Broschüre und auf der eigenen Homepage gesammelt. Zudem gibt es seit einigen Wochen eine Kampagne, die mit Postern und über Facebook über die neue RPO aufklärt.

Die Fachschaft BEM warnt vor Gerüchten

Am 29.01.2016 veröffentlichte die Fachschaft Business, Economics & Management über myStudy eine Warnung vor Gerüchten.  Hierbei schreibt die Fachschaft BEM dass es nicht möglich ist einen Antrag zu stellen, um vom ersten auf den zweiten Termin zu wechseln. Auf Nachfrage beim Studierendenservice habe man der Fachschaft BEM mitgeteilt, dass es nicht möglich sei einen solchen Antrag zu stellen. Wer sich von dem ersten Termin abmeldet, der kann nicht an dem zweiten Termin teilnehmen. Wer zum ersten Termin durchfällt oder krank ist, der ist automatisch zum zweiten Termin angemeldet. Wer am zweiten Termin nicht teilnehmen möchte, muss sich wieder abmelden.

Aus Kreisen der Studierendenvertretung an der Leuphana heißt es derzeit, dass es eine Person im Studierendenservice geben soll, die formlos Anträge zur Verschiebung vom ersten auf den zweiten Termin bearbeitet, weil dieses technisch noch nicht umgesetzt werden kann. Einzelne Studierende haben so zum Beispiel aus Gründen des nicht absehbaren Zeitaufwandes demnach einige der angemeldeten Prüfungen durch einen Antrag an den Studierendenservice auf den zweiten Termin verlegen lassen können.

Leuphana verweist auf Info-Broschüre und Ansprechpartner

Die Leuphana verweist auf die RPO Info-Broschüre sowie auf die AnsprechpartnerInnen im Studierendenservice für die jeweiligen Schools.

Zusammenfassung
  • Wer sich von dem ersten Termin fristgerecht abmeldet, der kann nicht am zweiten Termin teilnehmen.
  • Wer zum ersten Termin durchfällt oder krank ist, der ist automatisch zum zweiten Termin angemeldet.
  • Wer am zweiten Termin nicht teilnehmen möchte, muss sich wieder abmelden.
  • Der AStA stellt Formulare für den Widerspruch gegen diese Regelungen bereit. Aufgrund von fehlender Erfahrung kann momentan keine Auskunft über den Erfolg dieser Formulare gegeben werden.

Was der Vorteil einer Anmeldung Monate vor der Prüfung sein soll, bleibt offen. Auch fünf Tage vor der Prüfung konnten bisher immer ausreichend Kopien einer Klausur angefertigt werden.

Rechtsverbindlicher Hinweis: Die Regelung für Hausarbeiten weicht hiervon ab. Wir von Univativ bemühen uns um die Vollständigkeit und Korrektheit der gemachten Angaben, übernehmen hierfür jedoch keine Gewähr.

Autor: Christopher Bohlens

Christopher Bohlens

Schreibt immer irgendwas über Hochschule, Politik oder Veranstaltungen, wo es so richtig kracht. Liebt investigativen Journalismus und beschäftigt sich viel mit Daten.

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